Nachregistrierung

Verlängerung der QUETHEB Registrierung: Wie funktioniert das Prozedere?

Die QUETHEB Registrierung wird Ihnen für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgestellt.
Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Registrierung verlängert werden („Nachregistrierung“), um wieder Gültigkeit zu erlangen.

Hierfür nutzen Sie das QUETHEB Portal.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung der Registrierung bemühen, um Ablauffristen zu vermeiden.
Eine Erinnerung über das QUETHEB Portal erfolgt 6 Monate, 3 Monate und 4 Wochen vor Ablauf der Registrierung.

SPÄTESTENS 10 Tage vor Ablauf der Registrierung müssen die Fortbildungsnachweise im Portal hochgeladen sein!


Prozedere

Die Erfassung der Fortbildungsnachweise erfolgt kontinuierlich über das QUETHEB Portal. Hierfür nutzen Sie die Funktionen, die Ihnen im Reiter „Veranstaltungen“ zur Verfügung gestellt werden.
Wenn die für die Nachregistrierung erforderlichen Punkte bis zum Stichtag erreicht wurden, verlängert sich die Registrierung um 3 Jahre.
Die aktuelle Registrierungsurkunde wird anschließend im Portal bereitgestellt und kann heruntergeladen werden.

Kosten für die Verlängerung der Registrierung (Nachregistrierung)

Bearbeitungs- und Registrierungsgebühr 120,00 €. 
Die Gebühren für das Nachregistrierungsverfahren sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.


Die Fallbearbeitung im Rahmen der Nachregistrierung

Nachregistrierung „Ernährungstherapie“ ist die Fallbearbeitung zu bearbeiten. Die Anmeldung und Teilnahme (Link zum Fragebogen) erfolgt über das Portal.
Die Fallbearbeitung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Registrierung abgeschlossen sein - bitte wählen Sie einen entsprechenden Termin.

Die Tage der "Fallbearbeitung" dienen dazu die Qualität der QUETHEB-Registrierung weiter zu erhöhen und den registrierten Fachkräften die Möglichkeit zu bieten, ihr aktuelles Wissen praxisorientiert zu überprüfen, sich mit Kollegen über die Fälle auszutauschen, zu diskutieren und so voneinander zu profitieren.

Die Registrierung „Ernährungsberatung“ ist davon nicht betroffen, da diese Fachkräfte entweder noch nicht über ausreichende Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügen und/oder nicht mit Patienten in der Einzelberatung arbeiten.

Alle Informationen zur Fallbearbeitung entnehmen Sie bitte den ausführlichen Erläuterungen zur QUETHEB Registrierung.

Technische Voraussetzung für die Teilnahme an der Fallbearbeitung:

  • Internetzugang
  • Email-Account
  • Adobe Acrobat Reader DC

Termine zur Fallbearbeitung 

sind im Portal/App ersichtlich.

Anmeldung bitte ebenfalls übers Portal/App (Reiter "Fallbearbeitung").

Im Anschluss an die Fallbearbeitung bieten wir um 18 Uhr einen Zoom-Termin an, um sich mit dem QUETHEB Fallbearbeitungsteam zu den Fragen auszutauschen.

Bitte melden Sie sich im Portal für einen passenden Termin an.

Antragsteller auf Erstregistrierung werden nach Bewilligung ihres Antrags durch die Registrierungskommission gesondert angeschrieben.

Bitte beachten Sie die  Informationen zur Nachregistrierung zum Beginn der Corona-Krise  und die Möglichkeit zur Dokumentation des Selbststudiums über diesen  Reflexionsbogen.

Es gibt keinen Nachregistrierungsantrag mehr, da diese vollständig über das Portal verwaltet wird.


Die Registrierungskommission

Das ehrenamtlich tätige, unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Gremium prüft die Anerkennung zur Nachregistrierung eingereichter Unterlagen.

Reflexionsbogen

Fortbildungspunkte im Selbststudium erlangen

BETRIFFT DAS JAHR 2020 (alle, deren Nachregistrierungszeitraum das Jahr 2020 einschließt haben die Möglichkeit den Reflexionsbogen noch zu nutzen)

Der ausgefüllte 

"Reflexionsbogen 2020"

kann im Portal anlog einer TN-Bescheinigung hochgeladen werden.
Anleitung zum Ausfüllen

QUETHEB Portal und App - Anleitung Mitglieder