Verbandsgeschichte

Verbandsgeschichte

Seit der Gründung, bemüht sich QUETHEB e. V. erfolgreich um die Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und -beratung, um eine Abgrenzung qualifizierter Ernährungsfachkräfte von unseriösen Beratungskräften zu ermöglichen.

Dazu wurde u.a. die „Registrierung zur qualifizierten Ausübung von Ernährungsberatung und Ernährungstherapie“ als Qualifikationsnachweis gemäß den Forderungen der Spitzenverbände der Krankenkassen eingeführt.

1997
  • Gründung von QUETHEB e. V. unter dem Namen "Institut für Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung"
  • Einführung des Begriffs „Ernährungstherapie“, Definition der Begriffe "Ernährungsberatung" und "Ernährungstherapie" und Veröffentlichung

1998
  • Erarbeitung und Veröffentlichung von Kriterien für die Prozessqualität in der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

1999
  • Erstes Nationales Kommunikationsmeeting in Frankfurt; jährlich stattfindend bis 2011
  • Veröffentlichung standardisierter Formulare und Qualitätsstandards für die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

  • Veröffentlichung des ersten QUETHEB-Handbuchs zur Prozessqualität


2001
  • Anerkennung der QUETHEB-Registrierung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen; Aufnahme in die Anbieterqualifikationen
  • Verbindliche Verpflichtungserklärung zur Produktneutralität wird in den Antrag zur Registrierung aufgenommen
  • Mitglied im Koordinierungskreis des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung

2002
  • Expertenportal der registrierten Fachkräfte unter www.ernaehrungsexperten.de

2004
  • Erste Ernährungstherapie-Update-Tagung in München; seither jährlich

2005
  • Mitglied im Koordinierungskreis auf Bundesebene zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung
  • Gründung des Kompetenznetzwerks "Fettstoffwechselstörungen" in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft (DGF) e.V.

2006
  • Zertifizierung von QUETHEB nach DIN EN ISO 9001:2000
  • Überarbeitung der Qualitätsstandards für die Registrierung zur Ernährungstherapie: Einführung der Fallbearbeitungen
  • Erscheinen des zweiten QUETHEB-Handbuchs zur Prozessqualität

2007
  • Arbeitsgruppe „stationäre ambulante Vernetzung“ für mehr Interdisziplinarität

2010
  • Namensänderung in „Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e. V.

2012
  • 30 Ernährungstherapeuten Netzwerke bundesweit

2013
  • Etablierung der QUETHEB-Studentengruppen mit eigenem Logo und Semesterprogramm
  • Unterstützen einer Masterarbeit zur Entwicklung eines Schulungskonzeptes zum Gestationsdiabetes

2015
  • Einreichung der Petition „Verankerung der Ernährungstherapie im Präventionsgesetz“

2016
  • Besuch der parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit im ETZ Tübingen: Vorstellung der Ernährungstherapie
  • Schreiben an DGE und nachfolgende Petition „Jeder braucht die Ernährung, die genau zu ihm passt“   zur Veränderung der bisher stringent vorgegebenen Nährwertrelationen

2017
  • Gründung der „Akademie für differenzierte und integrale Fettstoffwechseltherapie“ (AdiF) unter Leitung von Prof. W. O. Richter


2018
  • Offener Brief an den regierenden Bürgermeister von Berlin, in dem QUETHEB e.V. klargestellt, dass Ernährungsberatung keine Hilfsarbeit durch Langzeitarbeitslose sein kann – aber das Thema Ernährung für Menschen, die Hartz-IV beziehen, essenziell ist!

2019
  • Das Finanzamt in Traunstein hat unseren Verein dringend ersucht, den Vereinsnamen von 
    „Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater – QUETHEB e.V.“ in
    "QUETHEB – Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V.“ umzuändern.
    Diese Änderung wurde vom Vorstand nach unserer Satzung §11 Abs. 5 am 08.04.2019 beschlossen und am 05.06.19 vom Amtsgericht Traunstein genehmigt.
    In Folge der Änderung ändern sich in der Vereinssatzung Überschrift, Kopfzeile und §1 Absatz 1.

 


2022