Aufgrund der derzeitigen Krise erreichen uns täglich Anfragen zum Thema Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen, Alternativen dazu und Verlängerung der Registrierungszeiten.
Sicherlich wird es auch in den nächsten Wochen oder sogar Monaten zu Absagen oder Verschiebungen von Präsenzveranstaltungen kommen. Viele Anbieter werden deshalb vermehrt Webinare durchführen.
Bei entsprechender Qualität und Dauer werden Webinare zum jetzigen Zeitpunkt so gewertet wie eine Präsenzveranstaltung.
Bitte beachten Sie auch hierfür dringend die in den "Erläuterungen zur QUETHEB-Registrierung" (S.12) beschriebenen Voraussetzungen:
- Fort- und Weiterbildungen zu Grundlagenthemen oder Veranstaltungen für Laien können nicht anerkannt werden.
- Fortbildungen zu unkonventionellen Methoden (die nicht auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Leitlinien basieren) können nur in Einzelfällen unter dem Aspekt „man soll solche Methoden beurteilen können“ anerkannt werden.
- Industriegesponserte und produktbezogene Fortbildungen können nur in Einzelfällen anerkannt werden (max. 10% der erforderlichen Gesamtpunktzahl).
- Es muss zwingend der Inhalt (Programm mit zeitlichem Ablauf), die Gesamtdauer und der Referent der jeweiligen Veranstaltung in der Teilnahme-Bescheinigung aufgeführt werden.
Fortbildungspunkte für 2020 im Selbststudium erlangen
Die relevanten Verbände und Institutionen der Ernährungsberatung und –therapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB und DGE) haben sich auf folgende Sonderreglung verständigt:
30 % der Punkte, die in einem Dreijahreszeitraum für die Nachzertifizierung nachzuweisen sind, werden über Selbststudium anerkannt.
Wir reagieren damit auf die infolge der Corona-Pandemie abgesagten Kongresse und Weiterbildungsseminare.
Gleichzeitig machen wir auf die Möglichkeiten aufmerksam, über die Teilnahme an Webinaren, über online-Fortbildungsangebote der Fachzeitschriften und informelles Lernen etc. Wissen und Kompetenzen zu erweitern.
Nutzen Sie zur Dokumentation des Selbststudiums diesen Reflexionsbogen (Anleitung zum Ausfüllen).
Reichen Sie den ausgefüllten Bogen bei Ihrer Nachregistrierung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (NR-Antrag, Fortbildungsnachweise+Programm der jeweiligen Veranstaltung) ein.