Die QUETHEB-Registrierung (Zertifikat)
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Die QUETHEB-Registrierung gilt als umfassender Qualifikationsnachweis zur Ausübung der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung, auch gemäß dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen. Im Unterschied zu anderen Zertifikaten differenziert QUETHEB zwischen der Registrierung für „Ernährungsberatung“ (EB) und „Ernährungstherapie“ (ET). Die Registrierung zur Ernährungstherapie schließt die Registrierung zur Ernährungsberatung ein. Für die qualifizierte Ausübung der Ernährungstherapie sind zusätzliche Anforderungen nötig, wie z.B. die vertiefte Kenntnis von ernährungsabhängigen Erkrankungen und deren Behandlung sowie die Kooperation mit den behandelnden Ärzten.
QUETHEB-Mitgliedern mit entsprechender Qualifikation EB bzw. ET stehen kostenfrei für die Dauer der Registrierung die Qualitätssiegel Ernährungstherapeut QUETHEB und Ernährungsberater QUETHEB zur Verfügung:
Ziele der QUETHEB Registrierung
- Clearing-Maßnahme gegenüber unqualifizierten und unseriösen Anbietern.
- Praktische Umsetzung und Dokumentation der Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und -therapie.
- Transparenz und Orientierungshilfe für Institutionen, Multiplikatoren und Ratsuchende über hochqualifizierte Fachkräfte im Ernährungsbereich in der jeweils umliegenden Region.
- Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Kostenträger bzgl. Erstattung und Bezuschussung ausgewiesen qualifizierter Leistungen.
- Zusammenführung und Veröffentlichung der Registrierten in einer neutralen, bundesweiten Liste.
- Sicherstellung produktneutraler und unabhängiger Beratung/Therapie im Sinne des Verbraucher- und Patientenschutzes.
Vorteile für registrierte Ernährungsfachkräfte
- Auszeichnung zur hochqualifizierten Fachkraft durch Registrierungsurkunde.
- Abgrenzung gegenüber unseriösen und unqualifizierten Kräften und Maßnahmen.
- Anerkennung der eigenen Ernährungstherapie und -beratung durch Krankenkassen als bezuschussungsfähige Leistung.
- Arbeitsplatzsicherung im Angestelltenverhältnis und als Freiberufler.
- Listung im QUETHEB Expertenpool ausschließlich überprüfter, hochqualifizierter Fachkräfte mit
- überprüfter Ausbildung (Arzt, Ernährungswissenschaftler, Oecotrophologe, Diätassistent)
- nachgewiesener Zusatzqualifikation für Ernährungsberatung/-therapie
- Berufserfahrung
- Nachweis regelmäßiger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Nachweis erfolgreicher Bearbeitung von Patientenfällen in der Ernährungstherapie
- Bundesweite Netzwerkbildung – QUETHEB-Registrierte unterstützen sich fachlich und organisatorisch
Das Registrierungsprozedere
Damit Sie sich umfassend über das Registrierungsprozedere informieren können, benötigen Sie die hier angeführten Dokumente:
Erläuterungen zur QUETHEB Registrierung
Die Nachregistrierung wird ausschließlich über das QUETHEB Portal für MITGLIEDER verwaltet.
Die Fallbearbeitung
Satzungsgemäß ist die Verbesserung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung Aufgabe von QUETHEB e.V.
Die "Fallbearbeitung" ist für die Registrierung „Ernährungstherapie“ schriftlich zu bearbeiten.
Die Tage der "Fallbearbeitung" dienen dazu die Qualität der QUETHEB-Registrierung weiter zu erhöhen und den registrierten Fachkräften die Möglichkeit zu bieten, ihr aktuelles Wissen praxisorientiert zu überprüfen, sich mit Kollegen über die Fälle auszutauschen, zu diskutieren und so von einander zu profitieren.
Die Registrierung „Ernährungsberatung“ ist davon nicht betroffen, da diese Fachkräfte entweder noch nicht über ausreichende Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügen und/oder nicht mit Patienten in der Einzelberatung arbeiten.
Alle Informationen zur Fallbearbeitung entnehmen Sie bitte den ausführlichen Erläuterungen zur QUETHEB Registrierung (siehe Antragsunterlagen).
Technische Voraussetzung für die Teilnahme an der Fallbearbeitung:
- Internetzugang
- Email-Account
- Adobe Acrobat Reader DC
Termine zur Fallbearbeitung finden Sie hier.
Die Registrierungskommission
Das ehrenamtlich tätige, unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Gremium prüft die Anerkennung von Registrierungsanträgen.