Aktuelle Informationen Coronavirus

Die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus SARS-CoV-2 betreffen auch ernährungstherapeutische Praxen.

Was ist zu beachten?

Laufend aktuelle Informationen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Leitlinien zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es vom Bund und auch von den einzelnen Bundesländern.
Bitte informieren Sie sich immer tagesaktuell in Ihrem eigenen Bundesland. Hierfür sind die Landesgesundheitsämter eine gute Quelle.
Das zuständige Gesundheitsamt ihrer Region können Sie unter der Postleitzahlensuche des RKI finden.


Dürfen ernährungstherapeutische Praxen weiterhin geöffnet sein?

Solange auf Landesebene bzw. durch die Gesundheitsbehörden nichts anderes beschlossen wurde bzw. Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht infolge eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Corona-Virus auf eine amtliche Anordnung eine Quarantäne durchlaufen müssen, liegt die Entscheidung in Ihrem Ermessen. Unverzichtbar ist jedoch ein Hygienekonzept zum Ihrem Schutz und dem Schutz der Patienten. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie geeignete Abstandsregelungen.


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat allgemeine Hygienetipps, z. B. einen Abstand von 2 m zu bewahren und die Hände gründlich zu waschen, herausgebracht.
In der Praxis empfiehlt sich, vorerst auf das Händeschütteln zu verzichten. Bekannte Infektionen sind beim Gesundheitsamt zu melden, unter Umständen ist eine Quarantäne nötig.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben bestimmte Pflichten zu beachten (weitere Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

Das Robert-Koch-Institut bietet hierzu ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung nützliche Informationen.