Satzungsgemäß ist die Verbesserung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung Aufgabe des Instituts QUETHEB e.V. Um die Qualität der QUETHEB-Registrierung weiter zu erhöhen und um den Fachkräften die Möglichkeit zu bieten, ihr aktuelles Wissen praxisorientiert zu überprüfen, sind für die Registrierung „Ernährungstherapie“ zusätzlich patientenbezogene Fallbeispiele und Fragestellungen schriftlich zu bearbeiten.
Die Registrierung „Ernährungsberatung“ ist davon nicht betroffen, da diese Fachkräfte entweder noch nicht über ausreichende Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügen und/oder nicht mit Patienten in der Einzelberatung arbeiten.
Alle Informationen zur Fallbearbeitung entnehmen Sie bitte den ausführlichen Erläuterungen zur QUETHEB- Registrierung (siehe Antragsunterlagen)
Wir bitten Sie, sich für einen der Ihnen passenden Termin schriftlich in der Geschäftsstelle anzumelden und dabei unbedingt die Emailadresse anzugeben, an welche die Fragen zur Fallbearbeitung geschickt werden sollen.
Antragsteller auf Erstregistrierung werden nach Bewilligung ihres Antrags durch die Registrierungskommission gesondert angeschrieben.